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   OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 897/04   

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https://dejure.org/2005,15768
OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 897/04 (https://dejure.org/2005,15768)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.10.2005 - 5 U 897/04 (https://dejure.org/2005,15768)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 5 U 897/04 (https://dejure.org/2005,15768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an ein durch eine private Kosmetikschule auszustellendes Abschlusszeugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistungsbewertung - Kriterien des Ausbildungserfolges und Zeugnisanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 897/04
    Respektiert sie den Rahmen, ist ihre Entscheidung nur insoweit justiziabel, als ein unrichtiger oder unvollständiger Sachverhalt zugrunde gelegt wurde, gängige Benotungsmaßstäbe verletzt sind oder sachfremde Erwägungen Raum gefunden haben, so dass die Bewertung willkürlich erscheint (BVerfG NJW 1991, 2005, 2007 und BVerwG NJW 1996, 942, 943).

    Allerdings ist das Versäumnis der Beklagten rechtlich nicht unbedenklich, weil es die gerichtliche Kontrolle ihrer zu Lasten der Klägerin getroffenen Entscheidung im Ergebnis beschneidet (BVerfG NJW 1991, 2005, 2006).

    Das wäre insbesondere dann gravierend, wenn die Klägerin nur unter der Voraussetzung ihres Ausbildungserfolgs zum Beruf der "Kosmetikerin in der Ganzheitskosmetik" zugelassen werden könnte (BVerfG NJW 1991, 2005, 2007; BVerwGE 98, 324, 327).

  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 897/04
    Dabei ist sie außer an die wenigen im Vertrag der Parteien angesprochenen Kriterien lediglich an etwaige gesetzliche Bestimmungen (BVerwG NJW 1959, 1842, 1843), die hergebrachte Prüfungs- und Beurteilungspraxis an ihrer Schule (BVerwGE 98, 324, 327 f.).

    In dem so gesetzten verfahrensrechtlichen Rahmen hat die Beklagte das von der Klägerin erreichte Ausbildungsergebnis nach eigenem Wissen und Gewissen einzuschätzen (BVerwG NJW 1959, 1842, 1843).

    Insbesondere besteht keine gerichtlich nachprüfbare Verpflichtung zu der von der Klägerin geforderten Bildung einer Gesamtnote, die den Regeln der Arithmetik folgt (BVerwG NJW 1959, 1842).

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 897/04
    Dabei ist sie außer an die wenigen im Vertrag der Parteien angesprochenen Kriterien lediglich an etwaige gesetzliche Bestimmungen (BVerwG NJW 1959, 1842, 1843), die hergebrachte Prüfungs- und Beurteilungspraxis an ihrer Schule (BVerwGE 98, 324, 327 f.).

    Das wäre insbesondere dann gravierend, wenn die Klägerin nur unter der Voraussetzung ihres Ausbildungserfolgs zum Beruf der "Kosmetikerin in der Ganzheitskosmetik" zugelassen werden könnte (BVerfG NJW 1991, 2005, 2007; BVerwGE 98, 324, 327).

  • OLG Dresden, 15.05.1999 - 8 W 851/98

    Dienstvertrag; Kontrolle von Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 897/04
    Eine solche Bindung entspricht den für öffentliche Schulen anerkannten Leitlinien, die im Verhältnis der Parteien kraft stillschweigender Vereinbarung (§ 133, 157 BGB ) Geltung erlangt haben (OLG Dresden SächsVBl 2000, 277).
  • RG, 05.04.1939 - II 155/38

    1. Kann der alleinige Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 897/04
    im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO zu treffen (RGZ 160, 257, 263; Stöber in Zöller, ZPO , 25.Aufl., § 888 Rn.2).
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